Wir schaffen kompetente Sicherheit!

Seit 1979 ist jeder in Deutschland ansässige Unternehmer verpflichtet, die elektrischen Geräte und Anlagen in seinem Betrieb gemäß Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV V3, von einer qualifizierten Elektrofachkraft regelmäßig überprüfen zu lassen.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihr Unternehmen sicher zu gestalten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns! Wir freuen uns auf Sie und Ihr Anliegen.
 

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SHP Prüftechnik GmbH hilft Ihnen in jedem Fall!

Unsere Leistungen in der Übersicht:

  • Prüfung ortsveränderlicher Geräte
  • DGUV Vorschrift 3 Prüfungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Prüfung ortsfester Anlagen
  • E-Prüfung
  • Intelligent Modernisieren

Folgende Prüfungen führen wir für Sie durch:

  • DGUV Vorschrift 3 
  • DIN VDE 0701 – 0702
  • DIN VDE 0105 – 100 
  • DIN VDE 0100 – 600

Jetzt Vorteile mit einem SHP-Servicevertrag sichern!

  • Automatische und pünktliche Wiederholungsprüfungen durch SHP
  • Gesamte Terminierung und Planung durch SHP
  • Preisvorteile bei Abschluss und während der Laufzeit

Normen und Vorschriften

Warum ist die DGUV Vorschrift 3 Prüfung wichtig?

Mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel sichern sich Unternehmen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) rechtlich gegen Haftungen bei Unfällen, wirtschaftlichen Schäden, Verletzungen und sogar Todesfällen von Personen ab, die von einem seiner elektrischen Geräte oder Anlagen verursacht wurden.

Wird auf die regelmäßige Prüfung nach DGUV V3 verzichtet und es tritt ein Schaden auf in einem nicht ordnungsgemäß geprüften Gerät, so werden die jeweils zuständigen Personen im Unternehmen (Sicherheitsbeauftragte, Abteilungsleiter, Geschäftsführer) verantwortlich und haftbar gemacht.

Für verantwortliche Unternehmer erscheint die regelmäßige Prüfung seiner elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 deshalb unabdingbar. Die SHP Prüftechnik GmbH hilft Unternehmen regelmäßig genau diese Sicherheitsüberprüfungen ordnungsgemäß durchzuführen.

Weitere Normen und Vorschriften im Bereich der Prüftechnik:

DGUV Vorschrift 1

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.

DGUV Vorschrift 2

Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

DIN VDE 0701-0702

DIN VDE 0701-0702 beinhaltet Kriterien für die Überprüfung von elektrischen Geräten mit einer Wechselspannung bis zu 1000 Volt und einer Gleichspannung bis zu 1500 Volt. Bei elektrischen Geräten unterscheidet man zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten.

DIN VDE 0100-600 

Prüfungen nach DIN VDE 0100-600 sind Erstprüfungen von elektrischen Anlagen. Sie werden noch vor der Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen durchgeführt und sollen einen sicheren, ordnungsgemäßen Betrieb von neu angeschafften Anlagen in einer Firma gewährleisten. Die Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600 erfolgen stets nach dem Schema einer Sichtkontrolle, eines Probetests und eines Messtests.

DIN VDE 0105-100

Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 sind Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen. Die Norm beschreibt Anforderungen für die korrekte Bedienung, das korrekte Arbeiten und die korrekte Wartung dieser elektrischen Geräte im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften und Errichtungsnormen.